AGB BEFAX BAUELEMENTE
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1 Allgemeines, Kundenkreis, Vertragssprache
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) finden Anwendung auf die zwischen Ihnen (nachfolgend Kunde genannt) und uns, Ahmad Sanjar Babashli, BEFAX Bauelemente (Edmund-Weber-Straße 38, 44651 Herne – nachfolgend BEFAX oder wir genannt) geschlossenen Verträge.
(2) Informationen zu BEFAX erhalten Sie hier (Link).
(3) Das Dienstleistungsangebot von BEFAX richtet sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer.
Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
(a) ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB) und
(b) ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Absatz 1 BGB).
(3) Geschäftsbedingungen des Kunden, der Unternehmer im Sinne von (3) lit. (b) ist, finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn BEFAX auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen des Kunden.
(4) Wenn der Kunde ein Verbraucher ist und den Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Kommunikationsmitteln (zum Beispiel per Brief, Katalog, E-Mail oder Internet) abgeschlossen hat, steht ihm auf der Grundlage der Vorschrift in § 312 g Absatz 2 Ziffer 9 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kein Widerrufsrecht zu.
(5) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in andere Sprachen dienen lediglich zu Ihrer Information. Bei etwaigen Unterschieden zwischen den Sprachfassungen hat der deutsche Text Vorrang.
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2 Angebot und Vertragsschluss
(1) BEFAX bietet den Einbau von genormten Baufertigteilen wie Fenster, Türen, Rollläden, Carports und Markisen an.
(2) BEFAX ist ein Montagebetrieb und weder Hersteller noch Verkäufer. Die Bestellungen der Produkte erfolgen bei den Herstellern oder Verkäufern, mit denen BEFAX zusammenarbeitet.
(3) Angebote sind immer unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
(4) Alle Vertragsvereinbarungen müssen schriftlich oder in Textform erfolgen. Abweichungen oder Ergänzungen zum Vertrag werden nur dann wirksam, wenn sie von BEFAX schriftlich oder in Textform bestätigt werden.
(5) Der Besteller muss sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung, die darin angegebenen Mengen-, Maß- und Ausführungsangaben sowie die Einzelpreise und Konditionen prüfen. Etwaige Abweichungen zwischen der Bestellung und der Auftragsbestätigung sind BEFAX innerhalb von drei Werktagen schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gelten die in unserer Auftragsbestätigung festgehaltenen Angaben als vereinbart.
- 3 Aufmaß
(1) Messtermine sind kostenpflichtig, und die Kosten sind am Tag der Messung zu zahlen.
(2) Wenn die Arbeit vom Kunden genehmigt wird, wird die gezahlte Gebühr von den Gesamtkosten der Arbeit abgezogen.
(3) BEFAX kann auch Elemente montieren, die vom Kunden selbst vermessen wurden. In diesem Fall liegt die Verantwortung für die Richtigkeit der Messungen beim Kunden. Sollte es zu Wandaufbrüchen oder Mauerwerksarbeiten kommen, muss der Kunde die zusätzlichen Kosten übernehmen.
- 4 Zahlungsbestimmungen
(1) Zahlungen erfolgen bei Erstkunden in bar oder per Vorkasse, bei Bestandskunden kann die Zahlung auch auf Rechnung erfolgen.
(2) Wenn der Kunde die Elemente über BEFAX bestellt, ist die Zahlung für die Elemente bei Vertragsabschluss fällig, und BEFAX kann dann mit der Bestellung der Produkte beginnen.
(3) Die Zahlung für die Montagegebühren kann bei Bestandskunden nach Wunsch vor der Montage, am Tag der Montage oder nach Abschluss der Montage per Rechnung erfolgen.
(4) Wenn der Kunde nach Bestätigung der Bestellung und nach Auftragserteilung Änderungen vornehmen möchte, werden zusätzliche Kosten berechnet.
- 5 Lieferung
(1) Die Lieferzeit der Produkte nach der Bestellung kann zwischen 2 bis 6 Wochen betragen und in besonderen Fällen auch länger dauern. BEFAX hat keinen Einfluss auf die schnellere Lieferung der Produkte.
(2) Der Transport der Produkte wird vom Hersteller organisiert. In diesem Fall ist die Transportfirma für Schäden verantwortlich, die während des Transportprozesses entstehen.
(3) Falls BEFAX den Transport selbst übernimmt, sind die Produkte ab dem Zeitpunkt der Übergabe vom Verkäufer an BEFAX durch diese versichert.
- 6 Montage
- Der Kunde ist verpflichtet, die Baustelle so vorzubereiten, dass BEFAX die Bauelemente problemlos montieren kann. Die Montage erfolgt gemäß den im Auftrag festgelegten Vorgaben und Bedingungen sowie nach dem aktuellen Stand der Technik. Zusätzliche Arbeiten werden gesondert in Rechnung gestellt, basierend auf dem Materialaufwand und unseren Stundenlohnsätzen.
- Der Kunde muss sicherstellen, dass ein Stromanschluss an der Baustelle vorhanden ist. Die Kosten für den verbrauchten Strom müssen vom Kunden getragen werden.
(3) Bei der Demontage von Bauelementen kann es trotz sorgfältiger Ausführung zu Schäden an angrenzenden Bauteilen, Fassaden sowie Innen- und Außenleibungen kommen. Für solche Schäden haftet BEFAX nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Verursachung.
(4) Sollten sich im Demontage- und Montagebereich von Bauelementen nicht sichtbare Leitungen (wie Wasser-, Elektro- oder Gasleitungen) befinden, ist dies unseren Monteuren vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen. Bei Beschädigung übernimmt BEFAX andernfalls keine Haftung.
(5) Teile, die aus besonderen Gründen bis zur Beendigung der Montage noch nicht fest eingebaut werden können, werden dem Kunden übergeben. Mit der Übergabe geht die Gefahr für diese Teile auf den Kunden über.
(6) Bei Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten werden sämtliche Fahrtzeiten, einschließlich Anfahrt ab Werk und die Rückfahrt dorthin, gemäß unseren Stundensätzen berechnet. Wenn mehrere Arbeitsstätten innerhalb einer Anfahrt besucht werden, werden die Fahrtzeiten anteilig auf die verschiedenen Aufträge verteilt.
- 7 Gewährleistung/ Haftungsbeschränkungen
(1) Im Falle von Mängeln der gelieferten Ware oder bei fehlerhafter Montage gemäß §434 Abs. 2 Satz 1 BGB stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte nach §§ 434 ff. BGB zu.
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Ausgenommen von diesem Ausschluss sind:
- Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf.
- Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund von Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit.
Die vorstehenden Einschränkungen (§10) gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Angestellten, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes (§10) bleiben von diesen Beschränkungen unberührt. Diese Beschränkungen gelten ebenfalls nicht bei arglistigem Verhalten oder bei übernommenen Garantien für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Ware.
(2) BEFAX ist ausschließlich für die Montagearbeiten und die dabei verwendeten Materialien verantwortlich. Im Falle von Montagefehlern übernimmt BEFAX die Verantwortung für daraus resultierende Schäden.
(3) BEFAX übernimmt keine Verantwortung für die Garantie der bestellten Produkte. Die Garantiebedingungen und -dauer werden vom Hersteller der Produkte festgelegt und bereitgestellt. Im Falle von Garantiefragen oder -problemen ist der Hersteller des Produkts der Ansprechpartner.
- 8 Stornierung
(1) Im Falle einer Stornierung des Auftrags nach der Bestellung wird der Materialpreis vollständig einbehalten. Zudem wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Gesamtpreises erhoben.
(2) Sollte der Auftrag am Tag der Ausführung aufgrund fehlerhafter Maße, die vom Kunden selbst ermittelt wurden, storniert werden, behält sich BEFAX das Recht vor, den gesamten Auftragsbetrag zu verlangen.
- 9 Eigentumsvorbehalt
Die von BEFAX gelieferten Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von BEFAX. Im Falle einer Pfändung, Beschlagnahme der Vorbehaltsware oder Anordnung einer Zwangsversteigerung des Grundstücks des Bestellers, muss der Besteller BEFAX unverzüglich informieren. Falls der Besteller die gelieferten Waren oder daraus hergestellten Produkte weiterverkauft oder in das Grundstück eines Dritten einbaut, sodass sie einen wesentlichen Bestandteil des Grundstücks werden, gelten sämtliche Ansprüche aus dem Verkauf oder Einbau der Vorbehaltsware bereits jetzt als an BEFAX abgetreten.
- 10 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Lieferbedingungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Bestimmung in Kraft.
Für alle vertraglichen Verpflichtungen, sofern der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt der Sitz des Auftragnehmers sowohl Erfüllungsort als auch Gerichtsstand. Die Rechte des Kunden aus einem Vertrag mit dem Auftragnehmer sind nicht übertragbar.
Die Entwürfe und Konstruktionen des Auftragnehmers genießen Urheberrechtsschutz. Der Besteller haftet für Schäden, die dem Auftragnehmer durch die Verletzung etwaiger Schutzrechte entstehen.
Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.
Nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.